Neues Mittelstands- Vergabegesetz in Hessen
Ein neues Mittelstandsgesetz (Gesetz zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft und zur Vergabe öffentlicher Aufträge) in Hessen soll eine „wirkungsvolle und nachhaltige
Mittelstandsförderung“ werden.
Ob dieses Gesetzesvorhaben, wie das Handwerk jetzt schon meint, zur Zukunftssicherung des hessischen Handwerks beitragen wird“, bleibt abzuwarten. Zuviel Euphorie hat in der Vergangenheit
besonders im Vergaberecht nicht zum gewünschten Schub für die heimische Wirtschaft geführt.
Die meisten Regelungen des heimischen (Vergabe-) Marktes haben sich in erster Linie zum Nachteil der inländischen Betriebe entwickelt, weil einfach im Inland besser zu überprüfen als im „fernen“
Ausland.
Vergabefreigrenzen heraufgesetzt – Jetzt sind die öffentlichen Auftraggeber gefordert
Die bereits 2009 vorübergehend eingeführten Vergabefreigrenzen für die freihändige Vergabe von öffentlichen Aufträge bis zu Euro 100.000,- und der Möglichkeit der beschränkten Ausschreibung von
Bauleistungen bis zu einer Grenze von 1 Mio. Euro je Fachlos sollen den öffentlichen Auftraggebern rechtssichere und unbürokratische Vergabeentscheidungen ermöglichen.
Das bleibt abzuwarten.
Eine Ausnahme macht dabei die Regelung, ab wann eine Bekanntmachung des Beschaffungswillens in Form des Interessenbekundungsverfahrens bei Bauleistungen zwingend einer Beschränkten Ausschreibung vorgeschaltet werden muss. Im Entwurf der CDU/FDP zur Vergabe öffentlicher Aufträge ist vorgesehen, dass die in Hessen geltenden Freigrenzen beibehalten werden.
Für Dienst- und Lieferleistungen (VOL) wird weiterhin eine Freihändige Vergabe bis € 100.000,- und eine Beschränkte Ausschreibung bis Euro 200.000,- (identisch mit dem europäischen Schwellenwert) ermöglicht.
Für die 47. Kalenderwoche ist die erste Lesung zum Gesetz zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft und zur Vergabe öffentlicher Aufträge vorgesehen. Es soll das erste Hess. Vergabegesetz von 2009 ersetzen und Regelungen, die bereits der Hess. Vergabeerlass beinhaltet, aufnehmen. Damit werden die Regelungen von der internen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz.
(Nov 2012)