60/67* Prozent des Netto-Entgelts
Kurzarbeitergeld hilft, Betrieben wertvolle Arbeitskräfte zu erhalten, auch wenn die Beschäftigten vorübergehend zu wenig Arbeit haben. Für die Zeit der Kurzarbeit ersetzt es einen Teil der Kosten des Entgelts für die Beschäftigten. Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge abzüglich der Arbeitslosenversicherung pauschaliert zu 50 oder 100 Prozent erstattet.
Kurzarbeitergeld erfordert, dass der Betrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So müssen zum Beispiel …
Die Beschäftigten erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 67 Prozent).
Ab dem 4. Bezugsmonat kann das Kurzarbeitergeld erhöht werden – vorausgesetzt, der Entgeltausfall beträgt im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent.
Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes erfolgt in diesem Fall gestaffelt:
60/67* Prozent des Netto-Entgelts
80/87* Prozent des Netto-Entgelts