Die zeitnahe Mittelverwendung ist nachzuweisen, und zwar zweckmäßigerweise in einer....mehr
AE Nr. 27 zu § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO i.d.F. vom 31. Januar 2014
Kapitalbildung durch Mittelweiterleitung vereinfacht
Eine gemeinnützige
Körperschaft darf ihre Überschüsse aus Geschäftsbetrieben sowie der Vermögensverwaltung und 15 % der übrigen zeitnah zu verwendenden Mittel schon dann an eine andere gemeinnützige oder öffentlich
rechtliche Organisation zum Zwecke der langfristigen Kapitalbildung weiterleiten, wenn ... mehr
AE Nr. 3 zu § 58 Nr. 3 AO i.d.F. vom 31. Januar 2014
Zeitliche Grenzen einer Projektrücklage
Eine Rücklagenbildung nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (Ausnahme von der zeitnahen Mittelverwendungspflicht) sollte den Planungshorizont von .... mehr
OFD Frankfurt/M., Verfügung vom 13. Februar 2014