Fahrtkosten für An-und Abfahrt

 

Bei Serviceaufträgen z.B. im SHK Bereich werden oft die Fahrtkosten für die Anfahrt und Abfahrt in Rechnung gestellt. Gerichte setzen sich damit regelmäßig auseinander. Es ist daher zu empfehlen... mehr

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Fahrtkosten sind bei Kleinaufträgen zusätzlich zu vergüten?

 
1. Die Erstattung von Fahrtkosten ist in aller Regel nur bei Werkleistungen, die in ein oder zwei Stunden auszuführen sind, allgemein üblich. Das gilt auch dann, wenn sich der Leistungsort am Ort des Bauvorhabens befindet.

2. Bei über einen Zeitraum von mehreren Wochen zu erbringenden Werkleistungen ist eine Berechnung der An- und Abfahrtszeiten nach Stunden nicht üblich.

OLG Düsseldorf, Urteil vom.. mehr

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Kleingewerke: Fahrtzeiten auf Stundenbasis

1. Der Unternehmer, dessen Werk in einer oder in wenigen Stunden zu erledigen ist, hat auch ohne ausdrücklichen Hinweis an den Besteller einen Anspruch auf Vergütung der An- und Abfahrtszeiten.

2. Rüstzeiten sind nur im Fall einer besonderen Vereinbarung gesondert zu vergüten.

3. Der Unternehmer trägt die Beweislast für die Anzahl der abgerechneten Stunden bei einer Abrechnung nach Stundenlohn. Kann die Dauer der An- und Abfahrt zwischen dem Werksgelände des Unternehmers und dem Leistungsort nicht mehr konkret nachvollzogen werden, kann das Gericht sie gemäß § 287 ZPO schätzen. Als Schätzgrundlage kann das Gericht die Angaben einschlägiger Routenplaner aus dem Internet heranziehen.

4. Auch bei niedrigen Forderungen können die Kosten einer Bonitätsauskunft als Verzugsschaden ersetzt verlangt werden, wenn der Schuldner keine sachlichen Einwände gegen die geltend gemachten Forderungen erhoben hat.

AG Stadthagen, Urteil vom .. mehr